Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fleetprofs GmbH (im Folgenden: „AGB“)
- Begriffsbestimmungen.
- Allgemeine Bestimmungen
- Angebote und Zustandekommen eines Vertrages
- Änderungen bei der Anschrift oder dem Namen
- SIM-Karte und Tracker
- Systemcodes
- Preise
- Bezahlung
- Lieferung und Lieferfrist
- Mängel und Reklamationsfrist
- Kündigung
- Haftung
- Widerruf der Garantie
- Höhere Gewalt
- Übernahme von Verträgen
- Vertrauliche Daten und Datenschutz
- Geistiges Eigentum
1. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Bedingungen bezeichnen die Begriffe:
Fleetprofs: Die Fleetprofs GmbH. mit Sitz Stadtweide 17, 46446 Emmerich am Rhein, Deutschland
Kunde: Die natürliche oder juristische Person, welche in einem Vertragsverhältnis mit Fleetprofs steht oder in ein solches eintritt.
Privatkunde: Die nicht in Ausübung ihres Berufes oder namens ihres Unternehmens handelnde natürliche Person, welche in einem Vertragsverhältnis mit Fleetprofs steht oder in ein solches eintritt.
Produkte: Der Gegenstand eines Vertrages oder mehrerer Verträge.
Tracker: Die von Fleetprofs unter Markennamen Spotter verkaufte Track & Trace-Hardware.
Lieferant: Der unmittelbar bei oder über Fleetprofs anbietende Hersteller von Produkten und Dienstleistungen.
Vertragspartei: Jede natürliche oder juristische Person, mit welcher Fleetprofs einen Vertrag anbahnt oder in Verhandlungen über das Schließen eines Vertrages steht oder an/für wen Fleetprofs ein Angebot unterbreitet bzw. eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringt.
Dienste: Sämtliche von Fleetprofs, auch über Dritte sowie ungeachtet der Form und des Namens, für oder namens der Vertragspartei, dem Käufer sowie dem Privatkunden erbrachte Tätigkeiten, einschl. die von Fleetprofs für die Vertragspartei, den Käufer sowie Privatkunden erbrachten Dienstleistungen, Einrichtungen sowie Transport und Telekommunikationsverkehr.
Netzwerk: Das Telekommunikationsnetzwerk des Anbieters, mit welchem Spotter zusammenarbeitet.
Vertrag: Die Vereinbarung über die Lieferung/Erbringung des Produkts/Dienstes durch Fleetprofs B.V. an/für den Kunden. Die Preisliste sowie die Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
Spotter-Kundenservice: Der Kundenservice von Spotter, an welchen sich Kunden mit all ihren Fragen über Spotter per E-Mail-Adresse support@spottergps.com wenden können.
Anschluss: Die Möglichkeit, um mit Geräten von Spotter die Dienste zu nutzen.
Inhalt: Durch oder in Zusammenhang mit den Diensten oder als Zusatzleistung von Fleetprofs oder von Dritten angebotene Produkte, welche u. a. weitere Text-, Klang-, Daten- und/oder Softwareanwendungen umfassen können.
Inhaltsdienste: Dienste, über welche Fleetprofs dem Käufer Zugang zu Inhalten bereitstellt.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 Diese AGB finden, sofern von den Parteien nicht ausschließlich und schriftlich von diesen abgewichen wird, Anwendung auf sämtliche Verträge, Anfragen, Angebote und Lieferungen, sowie (das Zustandekommen von) Verträge mit einer Vertragspartei über die Lieferung und Abnahme von Diensten. Überdies finden diese AGB Anwendung auf sämtliche Verträge mit Fleetprofs, vor deren Zustandekommen und Ausführung Dritte einzubeziehen sind, sowie sämtliche vor dem Zustandekommen in angemessener Art und Weise notwendigen (Rechts-)Handlungen.
2.2 Abweichungen von einer oder mehrerer Bestimmung(en) dieser AGB sind nur nach ausdrücklicher dahingehender schriftlicher Vereinbarung zulässig. In diesem Fall bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang in Kraft.
2.3 Die bei der Vertragspartei geltenden AGB finden, sofern diesen von Fleetprofs ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde, keine Anwendung.
- Durch die Nutzung der Internetseiten von Fleetprofs und/oder der Abgabe einer Bestellung erklärt sich die Vertragspartei mit den AGB von Fleetprofs einverstanden.
- Fleetprofs ist berechtigt, bei der Ausführung eines Vertrages mit der Vertragspartei die Leistungen einer Drittpartei zu nutzen.
- Die Vertragspartei kann Gebrauch von den durch Fleetprofs angebotenen Zusatzdiensten machen. Diese AGB finden, sofern in der Produktbeschreibung des betreffenden Zusatzdienstes nicht anders lautend genannt, Anwendung auf die jeweiligen Zusatzleistungen. Auf diese Zusatzdienste können zudem zusätzliche Bedingungen Anwendung finden.
- Bei Widersprüchen zwischen von Fleetprofs mündlich und schriftlich abgegebenen Erklärungen sind die schriftlich abgegebenen Erklärungen ausschlaggebend.
3. Angebote und Zustandekommen eines Vertrages
- Angebote und Preisangaben stellen lediglich eine Einladung zum Kauf an die möglichen Kunden dar. Sie sind für Fleetprofs nur nach einer schriftlichen und unmissverständlichen Festlegung verbindlich. Die Annahme der vorgenannten Einladung zum Kauf führt jedoch erst an dem Zeitpunkt zum Abschluss eines Vertrages, an welchem die übrigen Bestimmungen dieses Artikels erfüllt sind.
- Die Angebote gelten, solange der Vorrat reicht.
- Ein Kauf durch den möglichen Kunden gilt als getätigt, wenn der mögliche Kunde das zu erwerben gewünschte Produkt ausdrücklich angegeben und die Bestellung auf der Website von Fleetprofs oder eines Wiederverkäufers aufgegeben hat und diese Bestellung bei Fleetprofs eingegangen ist.
- Der Vertrag kommt an dem Zeitpunkt zustande, an welchem die Bestellung auf der Website von Fleetprofs oder dem Wiederverkäufer abgegeben und auf elektronische Art und Weise oder durch Unterzeichnung eines von Fleetprofs zu diesem Zweck verwendetes Dokument bezahlt wurde.
- Der Käufer und Fleetprofs kommen ausdrücklich darüber überein, dass durch die Nutzung von elektronischen Kommunikationsformen ein gültiger Vertrag zustande kommt. Insbesondere das Fehlen von Unterschriften lässt die verbindliche Wirkung des Angebotes sowie dessen Annahme unberührt.
- Sämtliche in Bezug auf die Angebote sowie den wichtigsten Merkmalen der Produkte genannten Informationen, Abbildungen, Mitteilungen, Angaben usw. werden so genau wie möglich (wieder-)gegeben oder aufgeführt. Jedoch gibt Fleetprofs keinerlei Garantien dahingehend ab, dass sämtliche Angebote und Produkte mit den aufgeführten Angaben übereinstimmen. Abweichungen können grundsätzlich keinerlei Anlass zu Schadensersatzforderungen und/oder Auflösung des Vertrages geben.
- Fleetprofs ist berechtigt, die für ihre Dienste und Produkte anfallenden Gebühren anzupassen.
- Angebote oder Kaufangebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
4. Änderungen bei der Anschrift oder dem Namen
- Änderungen in der Anschrift oder bei den Kontaktdaten, z. B. E-Mail-Adressen, sind Fleetprofs von der Vertragspartei innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen vor deren Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Die Vertragspartei haftet für sämtliche Folgen, welche durch die nicht fristgerechte Mitteilung der Änderung gegebenenfalls entstehen.
- Handelt es sich bei der Vertragspartei um eine juristische Person, so ist diese zudem verpflichtet, Fleetprofs über jedwede relevante Änderung des Betriebes (z. B. den Namen oder die Rechtsform) in Kenntnis zu setzen.
5. SIM-Karte und Tracker
- Die von Fleetprofs der Vertragspartei zur Verfügung gestellte Hardware besteht aus einem SIM-Chip, welcher Eigentum von Fleetprofs ist und bleibt.
6. Systemcodes
- Die Feststellung der dem Kunden bereitgestellten Systemcodes erfolgt durch Spotter
- Einen Anspruch auf das Behalten eines bestimmten Systemcodes besteht, unter Beachtung der geltenden Gesetzesvorschriften sowie deren Umsetzung durch Spotter nicht.
- Spotter hat das Recht, diesen Systemcode bei von ihr gesehener Notwendigkeit, z. B. die ordnungsgemäße Funktion des Dienstes, des Netzwerkes oder aufgrund geltender Gesetzesvorschriften, zu ändern. In diesem Falle werden die Interessen der Vertragspartei in angemessener Art und Weise von Spotter berücksichtigt.
7. Preise
- Sämtliche Preise, sofern nicht ausdrücklich anders lautend genannt, sind gemäß den diesbezüglich geltenden Gesetzesvorschriften in Euro und exkl. Mehrwertsteuer ausgedrückt.
- Der Käufer bezahlt Fleetprofs den ihm gemäß den Bestimmungen des Artikels 3 dieser AGB mitgeteilten Preis. Offensichtliche (durch Manipulation hervorgerufene) Fehler in der Preisangabe, wie z. B. nachweisliche Unrichtigkeiten, können auch nach dem Zustandekommen des Vertrages vonseiten von Fleetprofs noch berichtigt werden.
- Die Lieferkosten sind im Preis nicht inbegriffen.
8. Bezahlung
- Bei Bestellungen über die Fleetprofs-Website bestehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten: iDeal, Kreditkarte. Diese Zahlungsmöglichkeiten können von Fleetprofs zukünftig erweitert werden. Andere Zahlungsmöglichkeiten werden auf der Website bekannt gegeben.
- Bei einer Bezahlung mit Kreditkarte finden die Bedingungen der betreffenden Kreditkartengesellschaft Anwendung. Fleetprofs ist keine Partei im Verhältnis zwischen dem Käufer und der Kreditkartengesellschaft.
- Bei einer Bezahlung über Klarna erklärt der Kunde sein Einverständnis dahingehend, dass personenbezogene Daten sowie Bestelldaten an Klarna gemäß deren Datenschutzrichtlinie (abrufbar unter: https://www.klarna.com/international/privacy-policy/) weitergeleitet werden.
- Stellt sich nach dem Zustandekommen des Vertrages heraus, dass die von ihm getätigte Zahlung durch ihn selbst oder Drittparteien storniert wurde, so entsteht aufseiten von Fleetprofs eine sofort fällige Forderung an den Käufer.
- Der Käufer trägt bei nicht fristgerechter Bezahlung neben dem gesetzlichen Zins zudem sämtliche aufseiten von Fleetprofs aufgrund der nicht erfüllten Verpflichtungen des Käufers entstehenden ggf. gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.
- Im Falle einer nicht fristgerechten Bezahlung ist Fleetprofs berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außergerichtlich aufzulösen oder die (weitere) Lieferung von Produkten bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, zu welchem der Käufer seinen Zahlungspflichten vollständig nachgekommen ist, einschließlich der Bezahlung der diesbezüglich angefallenen Zinsen und Kosten.
- Wird die Bestellung nicht über die Website abgewickelt, so erfolgt die Bezahlung innerhalb einer von Fleetprofs festzulegende Frist ab Rechnungsdatum oder über eine sonstige von Fleetprofs anzugebende Art und Weise. Sofern nicht anders lautend vereinbart, erfolgt die Bezahlung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto von Fleetprofs.
- Sämtliche Zahlungen erfolgen spätestens am letzten Tag der vereinbarten Zahlungsfrist getätigt worden sein.
- Eine Berufung der Vertragspartei auf Verrechnung mit einer gegenüber Fleetprofs bestehenden Forderung ist ausgeschlossen.
9. Lieferung und Lieferfrist
- Bestellungen des Dienstes werden möglichst umgehend bearbeitet. Grundsätzlich wird von Fleetprofs angestrebt, den Dienst nach Eingang der Bezahlung innerhalb von 2 (zwei) Werktagen freizuschalten.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders lautend vereinbart sind angegebene Lieferzeiten und Fristen jedoch nicht als endgültig anzusehen.
10. Mängel und Reklamationsfrist
- Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte nach deren Empfang umgehend genau (zu) inspizieren (zu lassen). Reklamationen des Käufers mit Bezug auf äußerlich erkennbare Mängel am Produkt oder der Lieferung sind Fleetprofs vom Käufer innerhalb von 4 (vier) Tagen nach Lieferung durch Meldung über die E-Mail-Adresse support@spottergps.com gegenüber anzuzeigen.
- Der nicht als Privatkunde handelnde Käufer ist nicht berechtigt, nicht begründet reklamierte Produkte zurückzusenden. Erfolgt dies ohne anerkannte Gründe dennoch, so gehen sämtliche mit der Rücksendung verbundenen Kosten zulasten des Käufers. In diesem Fall steht es Fleetprofs frei, die Produkte auf Risiko sowie zulasten des Käufers bei einer Drittpartei aufzubewahren.
11. Kündigung
- Privatkunden können innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferung des Produkts durch Senden einer E-Mail an support@spottergps.com ohne Zahlung eines Bußgelds und ohne Angabe von Gründen von ihrem Recht auf Vertragsauflösung Gebrauch machen. Das Recht auf Auflösung ist nach Vereinbarung mit Fleetprofs lediglich möglich, wenn sich das Produkt sowie die Verpackung im Originalzustand befinden und vollständig sowie unbeschädigt sind. Der Rücksendung sind sämtliche mitgesendeten Dokumentation, Garantienachweise sowie sämtliches Verpackungsmaterial beizulegen.
- Im Falle einer Auflösung sind Privatkunden verpflichtet, das erhaltene Produkt innerhalb von (14) vierzehn Tagen nach der Auflösung an Fleetprofs in dem Zustand zurückzusenden, in welchem dieses ihm geliefert wurde. Die Kosten für die Rücksendung des Produkt gehen zulasten des Privatkunden.
- Fleetprofs haftet in keinerlei Art und Weise für Schäden, Diebstahl oder Verluste, darunter auch diejenigen, welche während der Rücksendung an der Verpackung oder dem Produkt entstehen.
- Der Privatkunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienst umgehend nach der Bestellung freigeschaltet wird. Es besteht nur Recht auf Auflösung für den nicht in Anspruch genommenen Dienst.
- Für den nicht als Privatkunde handelnden Kunden besteht kein Recht auf Auflösung.
12. Haftung
- Fleetprofs ist gegenüber dem Käufer oder anderen nur in dem Falle zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet, in welchem der Schaden aus Fleetprofs zuweisbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herrührt. Fleetprofs haftet in keinerlei Art und Weise für Folge- oder Betriebsschäden, unmittelbare Schäden oder Gewinn- sowie Umsatzausfälle.
- Sollte Fleetprofs jedoch aus beliebigem Grund doch zu Schadensersatz verpflichtet, so beläuft sich dieser Schadensersatz höchstens auf einen Betrag entsprechend des Rechnungswertes, welcher sich auf das Produkt oder den Dienst bezieht, durch welches/welchen der Schaden verursacht wurde.
- In sämtlichen Fällen ist die Frist, innerhalb welcher Fleetprofs zur Ersetzung von festgestelltem Schaden haftbar gemacht wird, auf 6 (sechs) Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Schadens beschränkt.
- Fleetprofs haftet in keinerlei Art und Weise für Schäden aufgrund von Defekten, darunter sog. Bugs, in der von Spotter genutzten Software und/oder Hardware. Die Frage, ob ein solcher Mangel/Bug vorliegt, liegt dabei ausschließlich in der Beurteilung von Fleetprofs GmbH.
- Es ist möglich, dass Fleetprofs auf ihrer Website Links zu anderen Internetseiten aufnimmt, welche für Besucher interessant oder informativ sein können. Diese Links dienen lediglich Informationszwecken. Fleetprofs ist für den Inhalt dieser Links nicht verantwortlich.
- Des Weiteren ist die Funktion des Produkts ist zudem von Infrastrukturen wie z. B. GPS-, GSM- sowie Internetverbindungen abhängig, welche sich dem Einfluss von Fleetprofs oder Spotter entziehen. Fleetprofs oder Spotter haftet weder für das ordnungsgemäße und ungestörte Funktionieren dieser Infrastrukturen noch die verwendeten Peripheriegeräte noch für Ausfälle, Unerreichbarkeit oder Störungen in deren System noch für die hierdurch ggf. entstandenen Schäden.
- Des Weiteren haftet Fleetprofs nicht für mögliche Schäden infolge von zeitweiliger Unmöglichkeit zur Bestellung, Unerreichbarkeit oder Löschung (von Daten auf) der Website aufgrund von Wartung oder sonstigen Gründen.
- Der Käufer unterlässt es, das Produkt zum Begehen von strafbaren Tatsachen und/oder unerlaubte Handlungen zu verwenden oder um anderen/Dritten Schaden zuzufügen und stellt Fleetprofs diesbezüglich frei.
- Bei Missbrauch eines bestimmten Trackers behält sich Fleetprofs jederzeit das Recht vor, die dazugehörige SIM-Karte zu sperren.
13. Garantie
- Für die Hardware gilt eine Garantiefrist von 24 (vierundzwanzig) Monaten. Diese Garantiefrist tritt ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Hardware geliefert wurde.
- Sofern sich bei der Ausführung der Tätigkeiten, beim verwendeten Material oder in den gelieferten Artikeln sichtbare Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Mängel hervortun, welche bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden haben müssen, so werden diese von Fleetprofs innerhalb der Garantiefrist – und zu eigenen Lasten – entweder repariert oder ersetzt.
- Fleetprofs trägt keine Garantie dafür, dass die gelieferten Artikel über die für eine normale Nutzung notwendigen Eigenschaften verfügen.
- Eine Garantie auf Hardware wird in den nachstehenden Fällen nicht gegeben:
- Normaler Verschleiß, festgestellt ausschließlich im Ermessen von Fleetprofs;
- Änderungen im oder am Produkt, einschließlich nicht mit Zustimmung von Fleetprofs vorgenommener Reparaturen;
- Wenn die Originalrechnung nicht vorgelegt werden kann, diese verändert wurde oder unleserlich ist;
- Bei Mängeln infolge von zweckfremder/zweckentfremdeter oder unsachgemäßer Nutzung;
- Beschädigung infolge von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder nicht ordnungsgemäßer Wartung;
- Bei beschädigten oder veränderten Steckern, Klemmen, Verdrahtungen.
14. Widerruf der Garantie
- Wird die in Artikel 15 genannte Garantie widerrufen, hat die Vertragspartei auf der Website von Fleetprofs zum Link „Garantie“ zu gehen. Dort ist eine Fragenliste enthalten. Abhängig von den Antworten auf diese Fragen erhält die Vertragspartei von Fleetprofs dann einen Umschlag, in welchem der Tracker zulasten von Fleetprofs an diese zurückgesendet werden kann. Dieser Tracker wird dann von Fleetprofs überprüft, woraufhin die Vertragspartei dann entweder einen neuen oder reparierten Tracker erhält.
15. Höhere Gewalt
- Im Falle höherer Gewalt obliegen seitens Fleetprofs gegenüber dem Kunden keine Verpflichtungen auf Erfüllung. Während der Dauer des Falles höherer Gewalt ist Fleetprofs berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen.
- Der Begriff „höhere Gewalt“ bezeichnet sämtliche sich der Beherrschung von Fleetprofs entziehenden Umstände, infolge welcher ihr die Erfüllung der gegenüber dem Kunden bestehenden Verpflichtungen vollständig oder teilweise unmöglich gemacht wird. Zu diesen Umständen gehören u. a. Streiks, Brand, Betriebsstörungen, Störungen in der Energieversorgung, Störungen in einem (Kommunikations-)Netzwerk, der Verbindung oder den verwendeten Kommunikationssystemen und/oder die zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehende Unerreichbarkeit der Internetseite, Lieferausfall oder nicht fristgemäße Lieferung durch Lieferanten oder andere hinzugezogene Drittparteien sowie das Fehlen einer behördlich auszustellenden Genehmigung.
16. Übernahme von Verträgen
- Eine Übertragung der aus dem Vertrag hervorgehenden Rechte und Pflichten durch die Vertragspartei ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Fleetprofs zulässig.
- Die Vertragspartei erklärt bereits vorab ihre Zustimmung sowie ihre Mitwirkung an der vollständigen Übertragung der bei Fleetprofs liegenden vertraglichen Rechte und Pflichten an eine Drittpartei in dem Falle, dass die Übertragung im Rahmen einer Übernahme von oder durch Fleetprofs erforderlich ist und diese Drittpartei die Erfüllung des zwischen Fleetprofs und der Vertragspartei Vereinbarten garantiert wird.
17. Vertrauliche Daten und Datenschutz
- Durch die Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich der Käufer mit der Erfassung seiner oder ihrer auf der Website von Fleetprofs und/oder dem Online-Portal von Spotter eingegebenen personenbezogenen Daten einverstanden.
- Die jeweiligen Parteien garantieren, dass sämtliche von der jeweils anderen Partei erhaltenen Daten, deren vertrauliche Natur ihnen bekannt sein bzw. bekannt sein müsste, geheim bleiben, insofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung dieser besteht.
- Der Käufer stellt Fleetprofs von Ansprüchen von Personen frei, von welchen personenbezogene Daten erfasst oder im Rahmen der durch den Käufer erfolgten Registrierung verarbeitet wurden oder für welche der Käufer aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften verantwortlich ist.
- Die von Fleetprofs erfassten personenbezogenen Daten werden von Fleetprofs lediglich für die Zwecke genutzt, welche in der Anmeldung bei der niederländischen Datenschutzbehörde in Den Haag, Niederlande, angegeben sind. Der Zweck der Erfassung von personenbezogenen Daten besteht darin, die nachstehenden Tätigkeiten auszuführen:
- a) Beurteilung einer Anfrage auf Freischaltung eines Dienstes;
- b) Analyse der Nutzung des Netzwerks;
- c) Erweiterung des Umsatzes und Kundenbestandes durch aktives Herantreten an die eigenen Kunden mittels Angeboten von Produkten und Diensten;
- d) Schutz vor Betrug und Förderung der Kontinuität durch Fleetprofs;
- e) Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
- Die durch Fleetprofs erfassten Daten werden im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß und in sorgfältiger Art und Weise verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden lediglich für den Zeitraum gespeichert, in welchem diese für die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke erforderlich sind.
- Eine weitere Verarbeitung der von Fleetprofs erfassten personenbezogenen Daten in einer mit den Zwecken, zu welchen sie erhalten wurden, unvereinbaren Art und Weise erfolgt nicht. Eine weitere Verarbeitung der Daten erfolgt jedoch in den nachstehenden Fällen:
- a) Im Rahmen besonderer Rechnungen, insofern mit der Vertragspartei keine von Fleetprofs angebotene Art der Abschirmung vereinbart wurde;
- b) In Bezug auf Marketingtätigkeiten für mit den Produkten von Fleetprofs verwandten Produkte, insofern von der Vertragspartei kein Einspruch gegen diese Art der Verarbeitung eingelegt wurde;
- c) In Bezug auf das Anlegen einer Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden, für welche der Dienst aufgrund nicht fristgerechter Bezahlung abgeschaltet wurde oder welche Fleetprofs in schwerer Art und Weise entweder getäuscht oder dieses versucht haben.
18. Geistiges Eigentum
- Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass sämtliche geistigen Eigentumsrechte an wiedergegebenen Angaben, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen mit Bezug auf die Produkte und/oder die Internetseite bei Fleetprofs, ihren Lieferanten oder sonstigen Rechteinhabern liegen.
- In diesen AGB bezeichnet der Begriff „geistige Eigentumsrechte“ Patent-, Autoren- sowie Markenrechte, Rechte an Zeichnungen und/oder sonstige (geistigen Eigentums-)Rechte, einschließlich tatsächlich oder nicht patentierbare(s) technische und/oder gewerbliche Know-how, Methoden sowie Entwürfe.
- Dem Käufer ist es verboten, die in diesem Artikel bezeichneten geistigen Eigentumsrechte zu nutzen und/oder Änderungen an diesen anzubringen; dies umfasst Vervielfältigungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Fleetprofs, deren Lieferanten oder sonstigen Rechteinhabern, insofern es sich nicht um die rein private Nutzung des Produktes selbst handelt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Sämtliche Angebote und Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
- Die Anwendbarkeit des UN-Kaufvertrages wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Sämtliche aus den Angeboten von Fleetprofs oder mit den mit ihr geschlossenen Verträgen hervorgehenden oder mit diesen in Verbindung stehenden Rechtsstreitigkeiten sind dem zuständigen Gericht in Rotterdam, Niederlande, vorzulegen.
20. Schlussbestimmungen
- Sämtlicher Schriftverkehr mit Bezug auf einen Vertrag oder diese Bedingungen ist gemäß den Angaben auf der Internetseite per E-Mail an support@spottergps.com zu senden.
- Spotter bemüht sich nach besten Kräften, diese Mitteilungen innerhalb von 2 (zwei) Werktagen zu beantworten.
- Fleetprofs hat ihren satzungsgemäßen Sitz in Deutschland und ist eingetragen bei der Handelskammer in Kleve, Deutschland.